AGB´s

Eifelglanz UG (haftungsbeschränkt)

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ALGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen und Feriendomizil-Vermietungen

 

§1  ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

1.  Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) , juristischen Personen des öffentlichen Rechtsund öffentliche-rechtlichen Sondervermögen.

2.  Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

 

§2 ART UND UMFANG DER LEISTUNG

1.  Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2.  Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

 

§3 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG

1.  Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelte wie bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme/ Inanspruchnahme – schriftlich begründete Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben und wenn möglich mit Fotos dokumentiert werden.

2.  Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Medung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk/Objekt als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer, gilt das Werk/Objekt als nicht abgenommen.

3.  Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

4.  Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversich nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

5.  Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

6.  die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.

 

§4.1 GRUNDLAGE Ferienobjekt Kunde

 

1.   Belegungspläne sind rechtzeitig vor Beginn des neuen Monats einzureichen

2.  Außerplanmäßige Reinigungen sind mindestens 24 Stunden vorher anzumelden.

3.  Schlüssel und Codes werde nicht an Dritte außerhalb der Firma weitergegeben und bei Verlust haftet der Auftragsnehmer.

 

§4.2 GRUNDLAGE Ferienobjekt Gast

 

1.  Das Ferienobjekt steht nach individueller Absprache zur Verfügung, ebenso der Einlass so wie die jeweiligen Schlüssel.

2. Am Abreisetag ist das Geschirr wieder sauber in die Schränke zu räumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank sollte ausgeräumt sein. Vor Abreise bitte die gebrauchten Handtücher sowie die benutzte Bettwäsche auf einen Haufen auf den Boden legen.

3.  Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden an Fußboden oder Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

4. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Mobiliar insbesondere Betten, ist untersagt.

5. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienobjektes, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

6.  Haustiere sind nach Absprache und je nach Objekt möglich.

7.  Reiserücktritt und WLan-haftung obliegt der Buchungsplattform (Siehe AGBs Air BNB) Widerrechtliche Nutzung bei Wlan, geht zu Lasten des Gastes.

 

§5 PREISE

 

1.  Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§6 SICHERHEITSEINBEHALT

 

1.  Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

 

§7 HAFTUNG

 

1.  Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftragsgebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen- Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

 

2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

1.  Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2.  Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.

3.  Bei Überschritung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 

§9 GERICHTSSTAND

 

1.  Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Amtsgericht Monschau.

 

§10 DATENSPEICHERUNG

 

1.  Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

 

§11 TEILUNWIRKSAMKEIT

 

1.  Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel, soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtliche du wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

§12 LEISTUNGSSPEKTRUM

 

1.  Feienobjekte

2.  Haushalte

3.  Büro

4.  keine Gewerbeflächen und Fabrikanlage

 

 

 

Eifelglanz UG (Haftungsbeschränkt)

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Ruitzhof 20

52156 Monschau

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